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RE:Opus imperfectum in Matthaeum

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Opus publicum 1
Band XVIII,1 (1939), Sp. 824–826
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Opus imperfectum in Matthaeum. Mit diesem Namen wird ein unter den Schriften des Johannes Chrysostomos (s. o. Bd. IX S. 1827) überlieferter umfangreicher Kommentar zum Matthäusevangelium bezeichnet (Migne G. 56, 611–946 nach der Ausgabe von Montfaucon 1724), dessen die Kapitel 9, 14–18, 26–28 behandelnde Partien (Homilien) sowie andere kleinere Abschnitte verloren sind (daher der Name). Der Verfasser, der nach seinen eigenen Angaben auch noch andere Evangelienkommentare verfaßt hat (Paas Das Opus i. i. M., Tübingen 1907, 125f.), von denen uns allerdings nichts erhalten ist, zeigt große Kenntnis der Bibel, die in einer vorhieronymianischen Übersetzung zitiert wird, und auch der Apokryphen, die er stark heranzieht (P a a s 73f.) und Belesenheit in der theologischen Literatur; er bedient sich vielfach der allegorischen Erklärung. Die jüngste mit Sicherheit nachweisbare Quelle ist der 398 erschienene Matthaeuskommentar des Hieronymus (P a a s 100). F. Kauffmann (Zur Textgesch. d. O. i. i. M., Universitätsprogr. Kiel 1909, 42f.), der ein höheres Alter der Schrift annimmt, hält die in Betracht kommenden Stellen für interpoliert. Weniger dogmatisch als vielmehr ethisch-praktisch interessiert, zeigt der Verfasser des O. i. den offenen Blick eines mitten im Leben stehenden Seelsorgers (Bischofs). Er neigt zu einer rigoristischen, ja pessimistischen Lebensauffassung (P a a s 127f.). Die Fähigkeit zu scharfer Beobachtung, die vor allem in den den verschiedensten Gebieten des Lebens entstammenden und anschaulich ausgeführten Gleichnissen zum Ausdruck kommt, und eine glückliche Darstellungsgabe sowie ein frischer zu [825] Herzen gehender Ton in der Paränese stehen ihm zu Gebote (P a a s 61ff.). In diesem Sinn ist die Wertschätzung des Werkes allgemein (B o e h - mer-Romundt Ztschr. f. wiss. Theol. XLVI [1903] 372. Bardenhewer Gesch. Altkirchl. Lit. 1112 597). Im Mittelalter wurde das 0. i. viel gelesen und auch im wissenschaftlichen, ja selbst im kirchlichen Gebrauch verwertet (P a a 3ff.). ‚Mehrere charakteristische Anschauungen über Handel, Zins, Miete usw., die ihm entlehnt 10 sind', haben ‚während des ganzen Mittelalters eine auffallende Rolle gespielt'. Es wird ,im Dekret Gratians elfmal zitiert' (0. Schilling Eigentum und Erwerb nach dem 0. i., Theol. Quartalsehr. XCII [1910] 214-243). Erst E r a sm u s stellte in der Vorrede zu seiner Ausgabe im 3. Band der Werke des Johannes Chrysostomos (Basel 1530, tom. III p. 473), der vollständigsten und noch maßgebenden (K auf f mann 24, 32), fest, daß der Verfasser nicht mit dem Kirchen- 20 lehrer identisch sein kann, da er sich wiederholt unzweideutig zum Arianismus bekennt, der zur Zeit von der zur Macht gekommenen ,häretischen`, d. h. katholischen Kirche immer mehr zurückgedrängt werde. Innerhalb des Arianismus gehört er einer gemäßigten Richtung an (B o e h - mer-Romundt 380ff. Pass 136f.). Der von Mahusius (1545) gemachte Versuch, die arianischen Stellen als Zusätze zu einem orthodoxen Werk auszuscheiden, ist als mißglückt zu 30 betrachten. über Zeit, Ort und Person des Nerfassens ist seit Eraemus eine reiche Literatur entstanden. Daß es sich um ein Werk aus dem Kreis des Wulfila, wenn sehen nicht von diesem selbst, handle, wurde besonders von Fr. Kauf f mann (7, dort weitere Literatur. P a a s 123, 1) vertreten. Die Untersuchung von Boehmer-Romundt (361-403) kommt zu dem Ergebnis, daß das 0. i. in den lateinischen Donauprovinzen zwischen 400 und 450 von einem arianischen Bischof verfaßt 40 worden sei. F. X. Funk (Theol. Quartalschr. LXXXVI [1904] 427) glaubt die Frist mindestens auf das ganze 5. Jhdt. erstrecken zu müssen. P a a s, der in seiner mehrfach angeführten Dissertation die ausführlichste Behandlung der einschlägigen Fragen lieferte, hält an der Annahme des 5. Jhdts. als Zeit und der lateinischen Donauprovinzen als Ort der Entstehung fest (282f.). Daß der Verfasser, der zweifellos mit dem Griechischen vertraut war, lateinisch geschrieben habe (über seine Latinität vgl. Boehmer-Romundt 367ff. P a a s 22ff.), ist eine allgemeine Überzeugung, der allerdings J. Stig 1- mayr (Ztschr. f. kathol. Theol. XXXIV [1910] 1-38. 473-499. Vor ihm Vastelius 1743 und Zahr Forsch. z. Gesel.. d. neutest. Kanons II 128) mit sprachlichen und inhaltlichen Argumenten entgegentritt: das 0. i. sei zu Anfang des 5. Jhdts. in Constantinopel entstanden; als Autor habe der bei Sokrates (hist. eccl. VII 6 Migne G. 60 LXVII 748) erwähnte Arianer Timotheos zu gelten (a. 0. 481). Die lateinische Übersetzung sei viel später verfaßt worden; daß sie von dem Bekämpfer des Arianismus Martin von Bracara (gest. 580) stamme, ist eine gewagte Vermutung Stighnayrs. Gegen die Zuweisung des 0. i. an einen Wulfilasehüler namens Maximin wendet sich B. Cape 11e (Revue Ben6dictine 1922, 105ff.). [826] G. Morin (ebd. 1925, 239-262. Vgl. R i g - genbach Theol. Literaturbl. XLVII [1926] nr. 3) versucht vor allem auf Grund sprachlicher Beobachtungen (Vorliebe für Redensarten wie quantum ad, ut puta) zu erweisen, daß der Verfasser des 0. i. identisch sei mit dem der lateinischen, arianisch gefärbten Bearbeitung des Matthaeuskommentars von Origenes (Aueg. von E. Klostermann Orig. Werke XI 2, Lpz. 1933; ,Zur Überlieferung der Matthaeuserklärung des Origenes', Texte u. Unters. XLVII 2. Vgl. Morin Stud. zur Gesch. d. Benediktiner-Ordens, 1936, 296, 1). Anknüpfend an B o u v y (Revue Augustinienne III [1903] 289ff.) vermutet Morin (Rev. Nu. 1925 a. 0.), daß der Verfasser in der Mitte des 6. Jhdts., zur Zeit der antiarianisehen Maßnahmen Iustins I. und lustinians gelebt habe. — Eine kritische Ausgabe des 0. i. fehlt bis jetzt (Vorarbeiten in dem angef. Werk von Kauf !- mann 9-42). — Schanz IV 1, 284, 2, 638 (Anm. zu korrigieren). Christ-Schmid 115 1224f. Bardenhewer Gesch. Altkirchl. Lit. 1112 597.

[F. Wotke. ]